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Landhaus Bergner Alm

DIE SKI-SAISON HAT BEGONNEN

Es war der 13. Oktober 2020. Chris und ich wachten im Morgengrauen auf, unsere Bäuche voller Aufregung und unsere Augen glitzerten vor Freude … es konnte nur eines bedeuten, die Skisaison hatte begonnen!


Mit stetiger Schneevorhersage hatten wir den 13. Oktober als unseren ersten Tag angesetzt, um die Pisten des Gletscherskigebiets Kitzsteinhorn zu erklimmen. Es ist schwer zu erklären, welche Aufregung bei der Vorfreude, am nächsten Tag auf die Piste zu gehen, in uns aufsteigt. Ich nehme an, wenn Sie es wissen, wissen Sie es, und wenn Sie es nicht wissen, dann ist es definitiv etwas, um sicherzustellen, dass Sie es erleben. Stellen Sie sich kleine Kinder an Heiligabend vor, die so aufgeregt sind, was der nächste Tag bringen könnte, dass sie buchstäblich das Gefühl haben, sie könnten explodieren!


In voller Vorfreude auf den bevorstehenden lustigen Tag hatten wir am Vorabend unsere gesamte Skiausrüstung in ordentlichen kleinen Stapeln ausgelegt, Snacks und Leckereien für einen ganzen Tag auf der Piste eingepackt und unsere Skipässe in bester Lage auf dem Kaminsims positioniert . Da wir so früh aufwachten, mussten wir mit angehaltenem Atem warten, während wir an Tassen Kaffee nippten, bis eine respektablere Stunde kam ... die ganze Zeit über sehnsüchtig aus dem Fenster in Richtung Skigebiet starren.


Als es Zeit war zu gehen, stapelten wir unsere Ausrüstung auf und rannten aus der Haustür. Nur 15 Minuten später liefen wir durch die Drehkreuze der Gondel und begannen unseren Aufstieg ins Winterwunderland Kitzsteinhorn. Wow, hat es uns den Atem geraubt! Die Bäume auf dem Weg nach oben waren mit Schnee besprenkelt, wie glitzernder Puderzucker auf einem Kuchen. Und es gab so viel frischen Pulverschnee, dass wir uns vorkamen, als würden wir auf Wolken fahren. Es waren so schöne Bedingungen, dass wir stundenlang Ski gefahren sind und nur angehalten haben, um unseren Durst mit lecker gewürztem Glühwein zu stillen.


Unnötig zu erwähnen, dass unser erster Tag auf der Piste unglaublich war. Wie alles auf dieser Welt ist es aber meistens noch besser, wenn man die Freude auch mit anderen teilen kann. Deswegen haben wir unsere flexiblen Stornobedingungen auch auf die kommende Wintersaison ausgeweitet, in der Hoffnung, Ihnen als unseren Gästen mehr Sicherheit bei der Buchung Ihres Winterurlaubs zu bieten. Unsere flexiblen Buchungs- und Stornierungsbedingungen umfassen Folgendes:

  • Wir nehmen eine Anzahlung von 30 % innerhalb von 1 Woche, um eine Reservierung zu sichern.

  • Wir bieten jedoch eine kostenlose Stornierung bis 8 Tage vor Anreise an, falls ein Gast seinen Urlaub bei uns nur aus den folgenden drei COVID-19-Gründen nicht durchführen kann: 1) Das Ferienhaus muss geschlossen werden; 2) Die österreichischen Grenzen sind geschlossen und Sie können das Ferienhaus nicht erreichen, um den Urlaub zu machen, oder 3) Das Land Österreich erlegt eine COVID-19-Reisebeschränkung für Ihr Herkunftsland auf, die eine 2-wöchige Quarantäne bei Ihrer Ankunft in Österreich vorschreibt und Sie können daher nicht bei uns Urlaub machen. Dies gilt nur, wenn die Reisebeschränkung für Ihre gebuchten Urlaubsdaten gilt.

  • Sollte ein Gast aufgrund der oben genannten 3 COVID-19-Gründe vor 8 Tagen vor der Ankunft stornieren, erstatten wir die Anzahlung von 30 % vollständig zurück und der ausstehende Restbetrag von 70 % wird nicht fällig.

  • Der Restbetrag von 70 % ist nur 7 Tage vor dem Anreisedatum fällig.

  • Wenn ein Gast innerhalb von 7 Tagen vor der Ankunft aus den oben genannten COVID-19-Gründen storniert, hat der Gast zwei Möglichkeiten: 1) Sie erhalten einen Reisegutschein über den bezahlten Gesamtbetrag, der innerhalb eines Jahres und je nach Verfügbarkeit einlösbar ist. Sollten die neuen Datumspreise einen höheren Wert haben, muss die Gelddifferenz bezahlt werden. Sollten Sie Ihren Urlaub innerhalb eines Jahres nicht einlösen können, ist der Gutschein nicht in Bargeld umtauschbar. 2) Sie erhalten eine Rückerstattung von 50 % des gezahlten Gesamtbetrags.

  • Sollte eine Stornierung aus Gründen außerhalb der oben genannten drei COVID-19-Gründe erfolgen, gelten unsere Standard-Stornierungsbedingungen, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Punkt 1 beschrieben.

Wir hoffen, dass dies Ihnen als unseren Gästen mehr Vertrauen gibt, Ihren Winterurlaub zu buchen, und hoffen, Sie in dieser Saison begrüßen zu dürfen, um dieses Winterwunderland mit uns zu teilen.



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